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Ablauf

Ihr Weg zu uns

Erstgespräch

Sie können sich telefonisch oder per Email bei uns melden. Bitte nennen Sie doch kurz Ihr Anliegen und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.
In einem Erstgespräch in unserer Praxis lernen wir uns kennen und klären gemeinsam, wie wir Ihnen weiterhelfen können. 

Kostenübernahme

Die Privaten Krankenversicherungen, Beihilfe und Heilfürsorge Ã¼bernehmen die Kosten, trotzdem gibt es unterschiedliche Regelungen. Höhe und Umfang der Kostenerstattung richten sich nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte erfragen Sie diese unbedingt vor Beginn der Behandlung und lassen Sie sich die Formulare für ambulante Psychotherapie zusenden. Die Kosten für die ersten Sitzungen (Probatorik) werden von den Kostenträgern in voller Höhe Ã¼bernommen. Sie dienen der Antragstellung für die nachfolgende Therapie.

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Selbstverständlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen - beispielsweise wenn Sie eine Verbeamtung anstreben oder Ihre Krankenversicherung aus anderen Gründen nicht darüber informieren möchten, dass Sie sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden.

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Für SoldatInnen werden die Kosten von der Bundeswehr übernommen. Bitte wenden Sie sich vor unserem ersten Termin an Ihren Truppenarzt, der Ihnen den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ über fünf probatorische Sitzungen ausstellt, den Sie bitte zum Erstgespräch mitbringen. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt dann ebenfalls über den Truppenarzt.

Kostenerstattungsverfahren bei gesetzlich Versicherten

Weil der Bedarf an ambulanter Psychotherapie das Angebot an Therapieplätzen bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen inzwischen bundesweit bei weitem übersteigt und Patient*innen in vielen Fällen mit unzumutbaren Wartezeiten konfrontiert sind, gibt es das so genannte Kostenerstattungsverfahren. Dieses ermöglicht es gesetzlich Versicherten, sich unter bestimmten Bedingungen in Privatpraxen behandeln zu lassen - dieser Anspruch besteht weiterhin auch nach Einführung der neuen Psychotherapie-Richtlinie seit 01. April 2017, denn die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihren Versicherten in zumutbarer Zeit eine Psychotherapie zu ermöglichen (§13 Abs. 3 SGB V). 

Der Flyer der Bundespsychotherapeutenkammer informiert darüber hinaus ausführlich über das Kostenerstattungsverfahren und enthält auch eine Briefvorlage für Ihren schriftlichen Antrag an die Krankenkasse. Unter diesem Link finden Sie umfangreiche Informationen rund um das Thema Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren.  

Hier finden Sie die Dokumente, die Sie für einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen:
Konsiliarbericht des Hausarztes
Protokoll über Ablehnungen durch niedergelassene Psychotherapeut*innen

Vorlage Anschreiben an die Krankenkasse

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Ablaufplan Kostenerstattungsverfahren

Ablauf Psychotherapie: Versicherung
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