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Kostenübernahme

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten, trotzdem gibt es unterschiedliche Regelungen. Höhe und Umfang der Kostenerstattung richten sich nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte erfragen Sie diese unbedingt vor Beginn der Behandlung und lassen Sie sich die Formulare für ambulante Psychotherapie zusenden. Die Kosten für die ersten Sitzungen (Probatorik) werden von den Kostenträgern in voller Höhe übernommen. Sie dienen der Antragstellung für die nachfolgende Therapie.

Gesetzliche Krankenversicherungen (außervertragliche Psychotherapie)

Da wir keinen Kassensitz haben können wir nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Weil der Bedarf an ambulanter Psychotherapie aber das Angebot an Therapieplätzen bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen inzwischen bundesweit bei weitem übersteigt und Patient*innen in vielen Fällen mit unzumutbaren Wartezeiten konfrontiert sind, gibt es das so genannte Kostenerstattungsverfahren. Dieses ermöglicht es gesetzlich Versicherten, sich unter bestimmten Bedingungen in Privatpraxen behandeln zu lassen - dieser Anspruch besteht weiterhin auch nach Einführung der neuen Psychotherapie-Richtlinie seit 01. April 2017, denn die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihren Versicherten in zumutbarer Zeit eine Psychotherapie zu ermöglichen (§13 Abs. 3 SGB V). In einem Erstgespräch erläutern wir Ihnen gerne welche Unterlagen Sie für einen Antrag auf Kostenerstattung benötigen und unterstützen Sie gerne beim Stellen dieses Antrags. Der Flyer der Bundespsychotherapeutenkammer informiert darüber hinaus ausführlich über das Kostenerstattungsverfahren und enthält auch eine Briefvorlage für Ihren schriftlichen Antrag an die Krankenkasse. Unter folgendem Link finden Sie umfangreiche Informationen rund um das Thema Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren: https://www.kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen - beispielsweise wenn Sie eine Verbeamtung anstreben oder Ihre Krankenversicherung aus anderen Gründen nicht darüber informieren möchten, dass Sie sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden.

Soldaten

Die Kosten werden von der Bundeswehr übernommen. Wenden Sie sich an Ihren Truppenarzt, der Ihnen den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ über fünf probatorische Sitzungen ausstellt, den Sie bitte zum Erstgespräch mitbringen. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt dann ebenfalls über den Truppenarzt.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten, trotzdem gibt es unterschiedliche Regelungen. Höhe und Umfang der Kostenerstattung richten sich nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte erfragen Sie diese unbedingt vor Beginn der Behandlung und lassen Sie sich die Formulare für ambulante Psychotherapie zusenden. Die Kosten für die ersten Sitzungen (Probatorik) werden von den Kostenträgern in voller Höhe übernommen. Sie dienen der Antragstellung für die nachfolgende Therapie.

©2022 Psychotherapie Unnastraße.

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